Der Begriff der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ hat sich als Branchenbezeichnung etabliert und ist keine Aussage über die geleistete Arbeitszeit der Pflege- und Betreuungskräfte.

Bezüglich der Anlage (z.B. Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular, Datenschutzerklärung) wird auf:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/mustervertraege/maklervertrag.html

verwiesen. Dabei handelt es sich um allgemeine Muster.