Der Begriff der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ hat sich als Branchenbezeichnung etabliert und ist keine Aussage über die geleistete Arbeitszeit der Pflege- und Betreuungskräfte.
Bezüglich der Anlage (z.B. Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular, Datenschutzerklärung) wird auf:
verwiesen. Dabei handelt es sich um allgemeine Muster.
